Kursdetails

Neutralitätsforderungen und demokratisches Engagement von und in Hochschulen

fast ausgebucht (2 Plätze aus 30 sind frei)

Kursnr. F260099
Beginn 22.10.2026, 13:00 Uhr
Dauer 2 AE
Kursort Leibnizstr. 1, Raum 7
Teilnehmende 6 - 30

Kursbeschreibung

Neutralitätsforderungen und Hochschulen in der rechtsstaatlichen Demokratie

Vermehrt sehen sich Hochschulen in jüngerer Zeit mit Forderungen nach „Neutralität“ im Sinne von „politischer“ Enthaltsamkeit und Unterlassen klarer Positionierungen konfrontiert. Dies gilt vor allem, wenn sie oder ihre Mitglieder sich für grundlegende demokratische Werte oder gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit engagieren. Hochschulleitungen wird mit politischen oder rechtlichen Sanktionen gedroht, gegen Hochschulmitglieder werden disziplinarische Maßnahmen verlangt und Organe oder Gruppen der Studierendenschaft werden verklagt oder ihre Abschaffung gefordert. Dies hat zu einem spürbaren Rückgang des Engagements auf allen Ebenen geführt.

Zutreffend ist, dass es Sachlichkeits- und Mäßigungsgebote sowie (parteipolitische) Benachteiligungsverbote gibt, die für das Engagement von und in Hochschulen gelten (können). Allerdings ist deren Anwendungsbereich meist deutlich schmaler, als die Angriffe auf Hochschulen, Wissenschaftler*innen und Studierendenschaft glauben machen wollen. Hochschulleitungen sind keine Staatsorgane. Auch verbeamtete Hochschulmitglieder genießen Grundrechte. Studentische Gruppen oder einzelne Studierende sind von einem Verbot allgemeinpolitischer Betätigung nicht erfasst. Vielmehr gilt staatsbürgerschaftliches Engagement in der rechtsstaatlichen Demokratie als wünschenswert, seine Grenzen sind in einer freiheitlichen Gesellschaft weit gezogen.

Im Workshop wollen wir uns mit Funktion und Reichweite von rechtlich existierenden Neutralitätsgeboten befassen. Anhand von praktischen Beispielen wird erläutert, welche Beschränkungen für das Engagement von Hochschulen als Körperschaften und für ihre Organe sowie Hochschulangehörige verschiedener Statusgruppen gelten können.

Ziel ist es, Rechtssicherheit und Handlungsfähigkeit für Verantwortliche in Hochschulen zu schaffen, damit diese sich weiterhin für Wissenschaftsfreiheit, demokratische Grundwerte und ein gutes Miteinander in Hochschulen und außerhalb einsetzen können. Mehr Rechtssicherheit ermöglicht auch institutionelle Verständigungsprozesse über Notwendigkeit, Formen und Grenzen des demokratischen Engagements von und in Hochschulen.

Referentin: Prof. Dr. Ulrike Lembke, Freie Rechtswissenschaftlerin und Richterin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin.

Zielgruppe:

Menschen mit Führungsverantwortung in Wissenschaft oder Verwaltung


Organisatorisches:

  • Eine im Rahmen der Dienstzeit wahrgenommene Weiterbildung unterliegt dem vorab vorgenommenen Einverständnis der vorgesetzten Person. Bitte beachten Sie auch, dass der Besuch der Weiterbildung mit der verbindlichen Anmeldung zu Ihren Dienstpflichten gehört und ein unentschuldigtes Fehlen eine Verletzung Ihrer dienstlichen Pflichten darstellt.
  • Anrechnung Zertifikate:
    • Zertifikat Führungskompetenz: Spezialisierungs- und Wahlbereich
    • Zertifikat Diversität und gesellschaftliche Verantwortung: Grundlagen  
    • Zertifikat Hochschuldidaktik: Diversität in der Lehre    
  • Gebühr: 80,00 €; kostenlos für Mitarbeiter*innen der CAU sowie Doktorand*innen, die im Graduiertenzentrum registriert sind.
  • Stornierung und Nichterscheinen bei kostenpflichtiger Teilnahme:
    Eine Stornierung der Anmeldung ist bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Weiterbildung kostenfrei möglich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei der Weiterbildungseinrichtung.
    Bei einer Absage, die weniger als 48 Stunden vor Beginn der Weiterbildung erfolgt, wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Dies gilt auch, wenn die teilnehmende Person ohne vorherige Absage nicht zur Weiterbildung erscheint.
    Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt der teilnehmenden Person vorbehalten.
  • Anmeldeschluss: 10 Werktage vor Seminarbeginn. Eine Registrierung für die Warteliste ist bei ausgebuchten Kursen möglich.
  • Weitere organisatorische Rahmenbedingungen der Wissenschaftlichen Weiterbildung finden Sie hier.
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
22.10.2026
Uhrzeit
13:00 - 14:30 Uhr
Ort
Leibnizstr. 1, Raum 7

LS1 - Sem. R. 7


24118 Kiel
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
22.10.2026
Uhrzeit
13:00 - 14:30 Uhr
Ort
Leibnizstr. 1, Raum 7
Prof. Dr. Ulrike Lembke ist Freie Rechtswissenschaftlerin in Berlin. Von August 2021 bis Januar 2025 war sie Projektleitung für die Teilprojekte Strafrecht und Verwaltungsrecht im Verbundprojekt "Antisemitismus als justizielle Herausforderung", seit Oktober 2023 gemeinsam mit Prof. Martin Heger. Von 2018 bis 2023 war sie Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien und Mitglied des Zentrums für transdisziplinäre Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit März 2020 ist sie für eine Amtszeit von sieben Jahren Richterin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin.